Bedingungen

Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung – beide Leistungsangebote erfordern spezielle Vertragsinhalte, über die wir Sie im Auftragsfall gern umfassend informieren und alle erforderlichen Details mit Ihnen abstimmen. Vertrauen Sie auf unsere umfangreichen Erfahrungen, mit unserer behördlichen Genehmigung und der AZAV-Trägerzulassung garantieren wir Ihnen die Einhaltung sämtlicher Vorschriften:

Gesetzliche Grundlagen für die Arbeitnehmerüberlassung

Rechte und Pflichten für Verleiher

Leistungspflicht:

Überlassung von Arbeitskräften

Stückschuld:

Anlage im Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag mit Namen des Arbeitnehmers

Gattungsschuld:

Benennung der Zahl der Arbeitnehmer und ihrer Qualifikation im Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag

sonstige Pflichten:

Informationspflicht bei Entzug oder Nichtvorliegen der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung, Beachtung der Rechte des Entleihers

Rechte und Pflichten für Entleiher

Leistungspflicht:

Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung für die Überlassung der Arbeitnehmer

sonstige Pflichten:

Zur Verfügung stellen von sicheren Arbeitsplätzen gemäß Arbeitnehmerschutzrecht, Informationspflicht bei Verletzungen der Arbeitsverpflichtungen durch die überlassenen Arbeitnehmer bzw. bei Mängeln in der Arbeitsleistung

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