Bedingungen
Arbeitnehmerüberlassung oder Personalvermittlung – beide Leistungsangebote erfordern spezielle Vertragsinhalte, über die wir Sie im Auftragsfall gern umfassend informieren und alle erforderlichen Details mit Ihnen abstimmen. Vertrauen Sie auf unsere umfangreichen Erfahrungen, mit unserer behördlichen Genehmigung und der AZAV-Trägerzulassung garantieren wir Ihnen die Einhaltung sämtlicher Vorschriften:
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeitnehmerüberlassung
Rechte und Pflichten für Verleiher
Leistungspflicht:
Überlassung von Arbeitskräften
Stückschuld:
Anlage im Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag mit Namen des Arbeitnehmers
Gattungsschuld:
Benennung der Zahl der Arbeitnehmer und ihrer Qualifikation im Arbeitnehmerüberlassungs-Vertrag
sonstige Pflichten:
Informationspflicht bei Entzug oder Nichtvorliegen der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung,
Beachtung der Rechte des Entleihers
Rechte und Pflichten für Entleiher
Leistungspflicht:
Bezahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung für die Überlassung der Arbeitnehmer
sonstige Pflichten:
Zur Verfügung stellen von sicheren Arbeitsplätzen gemäß Arbeitnehmerschutzrecht, Informationspflicht bei Verletzungen der Arbeitsverpflichtungen durch die überlassenen Arbeitnehmer bzw. bei Mängeln in der Arbeitsleistung